Aktuelles

Aktuelles der DWA

Berichtspflicht 2023

Unterstützung und Ausfüllhilfe für Betreiber

Gemäß Artikel 4 §3a der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) haben alle „Klärschlammerzeuger, die im Kalenderjahr 2023 eine Abwasserbehandlungsanlage betreiben, […] der zuständigen Behörde bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Bericht über die geplanten und eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung der ab 1. Januar 2029 durchzuführenden Phosphorrückgewinnung [...] vorzulegen.“

Um die Betreiber bei der Umsetzung Ihrer Berichtspflicht zu unterstützen, hat die Plattform P-RÜCK des DWA-Landesverbands am 27. Oktober 2023 ein Web-Seminar zum Thema "Berichtspflicht 2023 - Hilfestellung für Betreiber beim Vollzug der Klärschlammverordnung" ausgerichtet. Knapp 120 Teilnehmer*Innen verfolgten gespannt die Themen zur Anwendung der Ausfüllhilfe, der Klärschlammanalytik sowie der neuen LAGA-Vollzugshinweise zur Klärschlammverordnung.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Februar 2023 zu diesem Thema ein Informationsschreiben an die Regierungspräsidien und Landratsämter in Baden-Württemberg versandt. Im Rahmen dieses Informationsschreibens wird den Klärschlammerzeugern eine Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, welche vom Umweltministerium Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit Experten der DWA-Plattform P-RÜCK erarbeitet wurde. Diese Ausfüllhilfe soll den Betreibern das Befüllen des Berichts sowie der zuständigen Behörde die Auswertung erleichtern.

Hier finden Sie die Informationen des Umweltministeriums sowie die zu verwendende Ausfüllhilfe.

Zurück

Sie haben Fragen?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

DWA-Landesverband Baden-Württemberg

Rennstr. 8
70499 Stuttgart

Kontakt Grafik

DWA-Landesverband Baden-Württemberg

+49 711 896 631 0

+49 711 896 631 111

info@dwa-bw.de