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Aktuelles der DWA

Berichtspflicht 2023

Unterstützung und Ausfüllhilfe für Betreiber

Gemäß Artikel 4 §3a der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) haben alle „Klärschlammerzeuger, die im Kalenderjahr 2023 eine Abwasserbehandlungsanlage betreiben, […] der zuständigen Behörde bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Bericht über die geplanten und eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung der ab 1. Januar 2029 durchzuführenden Phosphorrückgewinnung [...] vorzulegen.“

Um die Betreiber bei dieser Aufgabe zu unterstützen, findet am 27. Oktober 2023 das WEB-SEMINAR - Berichtspflicht 2023: Hilfestellung für Kläranlagenbetreiber in Baden-Württemberg statt.

Kostenfrei für Teilnehmer der Plattform P-Rück / 95,00 € für DWA-Mitglieder / 115,00 € für Nichtmitglieder

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Februar 2023 zu diesem Thema ein Informationsschreiben an die Regierungspräsidien und Landratsämter in Baden-Württemberg versandt. Im Rahmen dieses Informationsschreibens wird den Klärschlammerzeugern eine Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, welche vom Umweltministerium Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit Experten der DWA-Plattform P-RÜCK erarbeitet wurde. Diese Ausfüllhilfe soll den Betreibern das Befüllen des Berichts sowie der zuständigen Behörde die Auswertung erleichtern.

Hier finden Sie die Informationen des Umweltministeriums sowie die zu verwendende Ausfüllhilfe.

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