Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle

Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle zur Unterstützung der amtlichen Überwachung kommunaler Kläranlagen

Qualitätssicherung sollte heute einen selbstverständlichen Bestandteil jedes Betriebsprozesses darstellen, denn nur so sind effiziente Betriebsabläufe mit verlässlichen Ergebnissen sicherzustellen. Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Baden-Württemberg greift diese Thematik auf. Nach dieser sind die Betreiber kommunaler Abwasseranlagen angehalten, ihre Probenahmen und Analysen unter Beachtung der Regelungen für die analytische Qualitätssicherung durchzuführen. Dadurch soll die Qualität der im Kläranlagenbetrieb gewonnenen Ergebnisse gesteigert und die Grundlage für eine effiziente Steuerung und Regelung wesentlicher Kläranlagenteile geschaffen werden.

 

Dazu wurde in Baden-Württemberg mit der Qualitätsgesicherten Eigenkontrolle ein Instrument entwickelt, diese Daten auch zum Nachweis der Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen zu verwenden. Die interne Qualitätssicherung wird dabei durch externe Qualitätssicherung, bestehend aus einer Laborbegutachtung und der erfolgreichen Teilnahme an den AQS-Ringversuchen, überprüft. Die Eigenüberwachung der Betreiber gewinnt dadurch an Anerkennung, letztlich kann durch eine Anpassung des Wasserrechtsbescheids die kostenpflichtige, amtliche Beprobung reduziert werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Handlungsempfehlung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (2003) enthalten.

Informationen

Warum sollte sich ein Betriebslabor zertifizieren lassen?

Viele Betreiber nennen die Verbesserung der internen Qualitätskontrolle einen Zugewinn zu ihrer Arbeit. Auch die Optimierung der Arbeitsprozesse im Labor und die steigende Zuverlässigkeit der eigenen Messwerte sind wichtige positive Aspekte der Qualitätsgesicherten Eigenkontrolle.

 

Die Reduzierung der amtlichen Überwachung auf ein bis zwei Beprobungen pro Kalenderjahr und die Aufwertung der betrieblichen Eigenüberwachung gegenüber den Überwachungsbehörden sind genauso ein Vorteil der Qualitätsgesicherten Eigenkontrolle wie die Anerkennung der Analysewerte im Rechtsfall.

 

Ein effizienter Betrieb der Anlage ist nur möglich, wenn die Messdaten verlässlich sind. Auch für konzeptionelle und planerische Fragestellungen, wie die Anlagenauslastung oder die Neubemessung bei Baumaßnahmen, sind qualitativ hochwertige Messwerte essentiell.

 

Für manche Betreiber kann durch die Zertifizierung auch eine Kostenreduzierung bei der analytischen Überwachung (v.a. bei Betreibern von mehreren Kläranlagen mit nur einem Labor) erreicht werden.

Wer beteiligt sich am Projekt?

Bereits seit 2003 wird die Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle in Baden-Württemberg durchgeführt. Seit Projektbeginn wurden 41 Betreiber im Land zertifiziert, wobei dabei rund 70 kommunale Kläranlagen und fast 4,6 Millionen EW mit dieser externen Qualitätssicherung überprüft wurden. Die Ausbaugrößen reichen von 100 EW bis 600.000 EW. Alle teilnehmenden Betreiber führen die Reaudits regelmäßig durch, so dass bis dato 120 Laborbegutachtungen stattgefunden haben.

Wissenswertes über die Laborbegutachtung

Die Laborbegutachtung erfolgt durch einen externen Gutachter, der vom DWA Landesverband berufen wurde. Im Regelfall ist der Gutachter ein Lehrer des
DWA-Erfahrungsaustausches Chemisches Fachpersonal. Das Audit muss 2 Jahre nach der Erstbegehung wiederholt werden, anschließend erfolgen die Begutachtungen alle 3 Jahre. Die Zertifizierung ist beim DWA-Landesverband, der als zentrale Begutachtungsstelle fungiert, zu beantragen. Die Auswahl des Gutachters erfolgt im Einvernehmen zwischen Betreiber und dem DWA-Landesverband. Ablauf eines QE-Audits:

  • Es findet eine Begehung des Betriebslabors (und der Probenehmer) statt, in deren Verlauf die internen Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Vollständigkeit, Angemessenheit sowie fachlicher und praktischer Umsetzung überprüft und bewertet werden.
  • Über die Begehung wird vom Gutachter ein Protokoll angefertigt, das dem Betreiber in Mehrfertigung zur Verfügung gestellt wird. Im Protokoll werden ggf. festgestellte Mängel aufgezeigt und deren Behebung fachlich und terminlich fixiert.
  • Zum Abschluss erhält der Betreiber eine Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Laborbegutachtung, die er der Wasserbehörde vorlegen kann.
Wie kann man die Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle anerkennen lassen?

Interne Qualitätskontrolle

Der Betreiber führt Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung in Anlehnung an das DWA A 704 ein und betreibt diese routine- und regelmäßig.

Externe Qualitätskontrolle

Die externe Qualitätskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an den AQS-Ringversuchen (2 erfolgreiche Teilnahmen in 3 Jahren) und den Laborbegutachtungen des DWA-Landesverbandes. Hiermit weist der Kläranlagenbetreiber die Qualität seiner Eigenkontrollmessungen und der IQS-Maßnahmen nach.

Antrag

Der Betreiber kann dann die Anerkennung der Gleichwertigkeit seiner Eigenkontrollmessungen bezüglich der anstehenden Überwachungen bei der zuständigen Wasserbehörde formlos beantragen.

Anerkennung

Die Wasserbehörde passt die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis an und formuliert die wasserrechtlichen Anforderungen unter Einbeziehung der Eigenkontrollmessungen.

Datenübermittlung

Der Betreiber übermittelt die im wasserrechtlichen Bescheid geforderten Eigenkontrollergebnisse, z.B. einmal monatlich per Datenträger oder E-Mail, unter Verwendung des LABDÜS-Datenformats an die zuständige Wasserbehörde.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Für Kläranlagen, die nach ISO 9001 "Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem" zertifiziert bzw. nach ISO/IEC 17025 "Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien" akkreditiert sind, gilt die entsprechende Urkunde bereits als Nachweis für eine externe Qualitätssicherung.

 

Für Kläranlagen, die weniger als 2000 EW Ausbaugröße ausweisen, ist der Umfang der externen Qualitätssicherung reduziert. Die erfolgreiche Teilnahme an einem AQS-Ringversuch in drei Jahren oder gut dokumentierte IQS-Maßnahmen reichen beispielsweise schon aus. Die Maßnahmen sollten mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt werden.

Fazit

Die Laborbegutachtungen haben sich seit Projektbeginn zu einem wichtigen Instrument der Qualitätsgesicherten Eigenkontrolle in Baden-Württemberg entwickelt.

 

Die Zahl der teilnehmenden Betreiber ist relativ gering. Ein Grund hierfür ist eine oft unzureichende Informierung der Verantwortlichen in den Gemeinden. Ein enger Austausch zwischen den Aufsichtsbehörden, der DWA und den Betreibern sollte weiter verstärkt werden.

 

Schlüsselfiguren sind hierbei die Lehrer des DWA-Erfahrungsaustausches Chemisches Fachpersonal. Diese betreuen nicht nur die Mitarbeiter der Labore im Rahmen der Kläranlagen-Nachbarschaften, zusätzlich sind sie als Gutachter für die Qualitätsgesicherten Eigenkontrolle tätig und führen teilweise auch noch die laborspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen der DWA durch. Dem Laborpersonal wird somit eine vielseitige Unterstützung geboten.
Die Erfahrungen der an den QE-Maßnahmen teilnehmenden Betreiber ist meist sehr positiv. Dass sich bisher alle Betreiber den Reaudits unterzogen haben unterstreicht den Mehrwert für die Betreiber.
Qualitätssicherungsmaßnahmen nützen nicht nur dem Betreibern, sie fördern letztlich auch den Gewässerschutz.

 

Autoren:

Dagmar Untereiner, Stuttgart

Guido Fischer und Matthias Rügler, Mainhardt

Barbara Cybulski, Pforzheim

Jürgen Feurer, Heidelberg

Erfahrungsbericht aus der Gemeinde Mainhardt

Das Betriebslabor Mainhardt betreut neben der Anlage Mainhardt (7500 EW) noch drei weitere Anlagen. Im Labor sind zwei Mitarbeiter, Herr Matthias Rügler und Guido Fischer, beide gelernte Industriefacharbeiter, tätig. Die beiden berichten über die Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle :

 

„Im Jahre 2004 wurde der damalige Leiter der Kläranlage Mainhardt Herr Weidner vom Landratsamt auf eine Laborzertifizierung nach den Vorgaben der DWA angesprochen. Herr Weidner besprach dies mit der Gemeindeverwaltung und stimmte einer Begutachtung zu. Im Juni 2005 fand dann die erste Begehung durch einen Vertreter der DWA statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Abwasserproben zwar sorgfältig durchgeführt und das Labor sehr ordentlich geführt wurde, jedoch die Dokumentation einige Defizite aufwies.

 

In den folgenden Wochen wurde viel darüber diskutiert, ob die Zertifizierung trotz des schriftlichen Mehraufwandes weiterverfolgt werden soll. Der damalige stellvertretende Anlagenleiter Herr Rügler setzte sich bei der Gemeindeverwaltung für eine Fortführung der QS-Maßnahmen ein.

 

Ab diesem Zeitpunkt übernahm Herr Rügler federführend die Organisation der bevorstehenden Zertifizierung. Die bisherige Form der Dokumentation wurde weitestgehend durch IQK-Karten der DWA bzw. Vordrucke der Lieferanten ersetzt und von da an durch Herrn Rügler und Herr Fischer regelmäßig und kontinuierlich weitergeführt.

 

Im Oktober 2005, vier Monate nach der Erstbegehung durch die DWA, wurden die beanstandeten Dokumente nachgereicht. Das Betriebslabor wurde mit dem Zertifikat zur externen Qualitätssicherung ausgezeichnet. Die Gemeindeverwaltung honorierte diesen Einsatz und schaffte einige Geräte wie Photometer, Kocher, Pipetten usw. neu an und schloss zum Teil Wartungsverträge ab.Dies erbrachte den Mitarbeitern des Betriebslabors eine bessere Arbeitsgrundlage und einige Zeitersparnis.

 

Am 14. Februar 2008 fand die erste Nachfolge-Begutachtung unter dem neuen Kläranlagenleiter Herr Rügler mit einem sehr positiven Ergebnis statt. Da 31 der 32 möglichen Punkte erzielt wurden, wurde das Zertifikat erneut ausgestellt. In der Folgezeit besuchten Herr Rügler und Herr Fischer sämtliche Lehrgänge der DWA-Modulreihe Geprüfte Kläranlagen-Fachkraft , die unter anderem die Kurse Aufbaukurs Betriebsanalytik und den Workshop Betriebsanalytik beinhaltet, bis sie im November 2010 die Prüfung zur “Geprüfte Kläranlagen-Fachkraft“ mit Erfolg ablegten. Anfang 2011 fand die zweite Nachfolge-Begutachtung statt, die wieder erfolgreich bestanden wurde.

 

Es ist unbestritten, dass eine Labor-Zertifizierung Mehrarbeit und Mehrkosten mit sich bringt. Jedoch ist ebenso sicher, dass der Rückhalt bzw. die Sicherheit bei Streitigkeiten gegenüber Abwassereinleitern oder externen Laboren weitaus größer wird.“

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