Entsprechend der Handlungsempfehlung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg „Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle zur Unterstützung der amtlichen Überwachung auf kommunalen Kläranlagen" vom März 2003 kann der Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage die Anerkennung seiner Eigenkontrollmessungen als gleichwertig gemäß § 2 Abs. 3 und § 4 der Eigenkontrollverordnung (EKVO) bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Interne Qualitätssicherung
Der Kläranlagenbetreiber führt im Rahmen seiner Eigenkontrolle Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung nach DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“ ein und betreibt diese routinemäßig.
Externe Qualitätssicherung
Durch externe Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie regelmäßige Beteiligung an Ringversuchen der AQS Baden-Württemberg und Laborbegutachtungen, weist der Kläranlagenbetreiber die Qualität der Eigenkontrollmessungen nach.
Antrag
Der Kläranlagenbetreiber beantragt bei der zuständigen Wasserbehörde die Anerkennung der Gleichwertigkeit seiner Eigenkontrollmessungen bezüglich der anstehenden Überwachung.
Nachweise
Die Wasserbehörde prüft anhand der mit dem Antrag vorgelegten Nachweise der externen Qualitätssicherungsmaßnahmen, ob die Voraussetzungen für die Bestätigung der Gleichwertigkeit erfüllt sind und gibt dem Antrag statt.
Anerkennung
Die Wasserbehörde passt die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis an und formuliert die wasserrechtlichen Anforderungen unter Einbeziehung der Eigenkontrollmessungen (Muster siehe Anhang zur Handlungsempfehlung).
Häufigkeit
Um die Durchführung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Vollständigkeit und tatsächliche Umsetzung in der Praxis zu überprüfen, wird neben der jährlichen Teilnahme an Ringversuchen der AQS, die regelmäßige Teilnahme an Laborbegutachtungen durch einen externen Begutachter gefordert, die alle 2 Jahre, ab der 2. Begutachtung alle 3 Jahre stattfinden sollen.
Beauftragung
Die Beauftragung des Gutachter ist durch den Betreiber über den DWA Landesverband Baden-Württemberg, der als zentrale Begutachtungsstelle tätig ist, zu veranlassen. Die Auswahl der Gutachter sollte im Einvernehmen zwischen Betreiber und der zuständigen Wasserbehörde erfolgen.
Anforderungen an Begutachter
Die Laborbegutachtungen von kommunalen Kläranlagen dürfen nur von Stellen bzw. Personen durchgeführt werden, die folgende Kriterien erfüllen:
Diese Kriterien erfüllen die vom DWA Landesverband Baden-Württemberg als Gutachter eingesetzten Lehrer des chemisch ausgebildeten Fachpersonals von kommunalen Kläranlagen. Eine weitere Voraussetzung für den Einsatz als Begutachter ist die Beteiligung an einem jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch des o.g. Personenkreises.
Aufgaben des Gutachters
Die externe Begutachtung findet im Rahmen der Begehung des Betriebslabors statt, in deren Verlauf die internen Qualitätssicherungsmaßnahmen hinsichtlich Vollständigkeit, Angemessenheit sowie fachlicher und praktischer Umsetzung überprüft und bewertet werden.
Nachweis und Dokumentation der Ergebnisse
Über den Verlauf und die Ergebnisse der Laborbegutachtung wird durch den Begutachter ein Protokoll erstellt, in dem ggf. auch festgestellte Mängel der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen festgehalten und deren Behebung terminlich und fachlich fixiert werden (Checkliste). Der Betreiber erhält eine Mehrfertigung dieses Protokolls sowie eine Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Laborbegutachtung, ggf. nach Beseitigung von festgestellten Mängeln.
Diese Bescheinigung dient dann zur Vorlage bei der zuständigen Wasserbehörde. Sie wird gemeinsam mit den Nachweisen über die erfolgreich bestandenen Ringversuche und dem Antrag auf Einbeziehung der Eigenkontrollmessungen in die amtliche Überwachung bei der Wasserbehörde eingereicht.
Überprüfung der Umsetzung der internen Qualitätssicherung bei der Anwendung von Betriebsmethoden nach EKVO.
Es werden in Anlehnung an die Arbeitshilfen der Handlungsempfehlung „Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle...“ die Durchführung und Dokumentation von IQK-Maßnahmen zu folgende Schwerpunkten überprüft:
Das Honorar für die Laborbegehung beträgt pauschal 850,00 Euro, zzgl. Neben- u. Reisekosten sowie gesetzl. MwSt.
Zudem wird ein vergünstigtes Kombipaket, bestehend aus der Laborbegehung und dem Excel-Softwaretool (inkl. Ordner) zur Dokumentation der internen Qualitätskontrolle (IQK), für einen Preis von 1.120,00 Euro, zzgl. Neben- u. Reisekosten sowie gesetzl. MwSt., angeboten.